Mannis Wildwasserkurse und Kanutouren | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kursübersicht 2009
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an Reisen, die mit
besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. 1) Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnehmer bestätigen, dass sie schwimmen können und dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen bestehen, die die Teilnahme zu einem unvertretbaren Risiko für sie selbst oder andere machen. 2) Mitwirkungspflicht Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort dem Kanulehrer zur Kenntnis zu geben. Er wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 3) Einreisebestimmungen Für die Einhaltung wichtiger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn sie nach der Buchung geändert worden sind. |
4) Ausrüstung a) Ich hafte nicht für von Teilnehmenden verschuldeten Verlust oder Beschädigung von Leihmaterial oder mitgebrachten Sportgeräten. b) Schäden an Privateigentum der Teilnehmer, die durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Kanulehrers verursacht wurden, werden ersetzt. 5) Haftung Für Personenschäden an Teilnehmenden, die im Rahmen des Kursbetriebes durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Kanulehrers verursacht wurden, wird bis zu einer Summe von 1.500.000.- € gehaftet. 6) Straßenverkehr Für Schäden, die Ihnen im Rahmen der An- und Abreise sowie der Transfers während des Kursbetriebes entstehen, wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für den Fall, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. 7) Höhere Gewalt Wird ein Kurs durch höhere Gewalt o.ä. erheblich beeinträchtigt oder undurchführbar, versucht der Kanulehrer, im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes, Abhilfe zu schaffen Durch höhere Gewalt o.ä. ausgefallene Kurstage bedingen grundsätzlich keine Minderung des Reisepreises. |
8) Bezahlung Ohne Bezahlung des Gesamtkurspreises besteht für die Teilnehmenden kein Anspruch auf die Erbringung einer Leistung durch den Kanulehrer. Sollte wegen Unpässlichkeit des Kanulehrers ein Kurs oder einzelne Kurstege nicht stattfinden, wird das Honorar für diese tage in voller Höhe zurückerstattet. Vergütungen darüber hinaus sind nicht möglich. 9) Rücktritt Bei Rücktritt Ihrerseits von einem gebuchten Kurs werden folgende Gebühren fällig (in % vom Gesamtkurspreis) - bis 1 Monat vor Kursbeginn 10 % - bis 2 Wochen vor Kursbeginn 25 % - bis Kursbeginn 50 % - während des Kurses 100 % 10) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. |